Auswärtsfahrerordnung
Allgemeines
Anmeldungen sind verbindlich, können aber storniert werden wenn Ersatz gestellt werden kann bzw. wenn Fortuna-treu Ersatz findet. Die Bezahlung incl. Der gebuchten Eintrittskarten muss 5 Tage nach Verschicken der Reservierungsbestätigung erfolgt sein. Abfahrt zum Spiel ist zu den im Online-System angegebenen Orten und Zeiten. Die Rückfahrt nach dem Spiel wird üblicherweise unmittelbar nach Spielschluss angetreten. Es können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden, falls bei der Hin-und Rückfahrt oder bei Pausen die Abfahrt des Busses versäumt wird. Die Fahrpreise sind im Einzelnen im Online-System einsehbar. Treu-Mitglieder erhalten eine Ermäßigung und Vorrecht gegenüber Nicht-Mitgliedern auf jeder Fahrt. Nicht im Preis enthalten ist die Eintrittskarte die zusammen mit der Buchung des Busses bestellt werden kann und gleichzeitig( falls die Preise feststehen ) mit dem Fahrtpreis bezahlt werden muss.
Busordnung
Den Anweisungen der Busbetreuer/innen und des Busfahrers/in ist Folge zu leisten.
Die Busfahrten sind ausdrücklich Nichtraucherfahrten.
Die Mitnahme von eigenen alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Das Mitnehmen von Kästen ist untersagt. Das Jugendschutzgesetz gilt entsprechend und ist zu beachten. Die Busbetreuer/innen
sind angehalten, in begründeten Fällen ein Alkoholverbot auszusprechen und den Verkauf weiterer alkoholischer Getränke an die Personen zu unterbinden. Fans, die vor der Abfahrt
Ausfallerscheinungen zeigen, kann die Mitfahrt verwehrt werden.
Flaggen und andere Fanartikel dürfen im Bus gerne aufgehängt werden. Das Singen von Fanliedern ist erwünscht, sofern sich andere Mitfahrer nicht gestört fühlen. Im Zweifelsfall wird seitens der
Busbetreuung eine Kompromisslösung vorgeschlagen, an die sich jeder zu halten hat. Über die Musik/Senderauswahl entscheidet die Busbetreuung.
Es ist den Teilnehmern untersagt, andere Mitreisende durch ihr Verhalten zu belästigen oder zu gefährden. Ein angemessener Umgangston sollte selbstverständlich sein.
Tätliche Auseinandersetzungen führen mit sofortiger Wirkung zu einem Ausschluss an der Weiterfahrt (nächste Haltemöglichkeit). Im Falle einer Weigerung, den Bus zu verlassen oder den Anweisungen
der Busbetreuung oder des Busfahrers folge zu leisten, wird bei der nächstgelegenen Polizeiwache um Unterstützung ersucht. Fortuna-Treu ist für daraus resultierende finanzielle und andere
Konsequenzen nicht haftbar zu machen. Bei Gewaltanwendung, Vandalismus oder Diebstahl im Bus oder auf Raststätten wird ggfl. von der Busbetreuung die Polizei hinzugezogen. Die Fahrt wird dann
ohne die von der Polizei entfernten Personen fortgesetzt. Die Busbetreuung ist für daraus resultierende finanzielle und andere Konsequenzen nicht haftbar zu machen.
Feuerwerk oder andere pyrotechnische Erzeugnisse dürfen weder im Bus noch auf den angefahrenen Raststätten etc. gezündet werden. Sind Anschnallgurte in den Bussen vorhanden, so ist von Diesen
Gebrauch zu machen.
Bei Kenntnisnahme von Beschädigungen der von uns angemieteten Busse sind die Busbetreuer davon unverzüglich zu informieren. Beschädigungen, die von Fahrtteilnehmern mutwillig oder grob fahrlässig
verursacht werden, führen mit sofortiger Wirkung zu einem Ausschluss von allen weiteren Fahrten von Fortuna-Treu. Bei Schäden, die nach Beendigung der Fahrt festgestellt werden, wird dem
Platzinhaber der Schaden in Rechnung gestellt.
Für einen etwaigen Verlust von mitgebrachten Gegenständen ist Fortuna-Treu nicht haftbar zu machen.
Der Platz im Bus ist bei Beendigung der Fahrt sauber zu hinterlassen. Bitte die Abfallbehälter im Bus benutzen und den Müll eigenständig entsorgen. Wer gegen die oben aufgeführten
Verhaltensregeln verstößt, kann mit einem Auswärtsfahrverbot für alle von Fortuna-Treu organisierten Fahrten belegt werden. Über das Verbot entscheidet der Vorstand im Einzelfall. Fortuna-Treu
behält sich vor, in besonders schweren Fällen, Mitglieder aus dem Verein auszuschließen.
Mitfahrer unter 18 Jahren
Bei Mitfahrern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist für die Teilnahme an Fahrten eine schriftliche Erlaubnis des Erziehungsberechtigten erforderlich.